Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD)    

           

Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) betreut Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und/oder emotional-soziale Entwicklung an deren Grund- und Mittelschulen vor Ort.

Für Ihre Schule ist der MSD des Sonderpädagogischen Förderzentrums München Süd-Ost, Neuperlach zuständig.

Zuständigkeit des MSD:

http://www.sfzsuedost.musin.de/msd%20-%20mobiler%20sonderpaedagogischer%20dienst.htm

-          Lernschwierigkeiten

-          sprachliche Auffälligkeiten

-          Auffälligkeiten im emotional-sozialen Bereich

Zielsetzung des MSD:

Ziel der Arbeit im MSD ist es, SchülerInnen mit schulischen Lern- und Leistungsproblemen zu unterstützen, indem Lern- und Verhaltensprobleme möglichst frühzeitig erkannt, schulische Schwierigkeiten durch unterstützende Maßnahmen abgebaut und so dem Kind der Verbleib an der Regelschule ermöglicht wird.

Die Arbeit des MSD

http://www.sfzsuedost.musin.de/msd%20-%20mobiler%20sonderpaedagogischer%20dienst.htm

-          Beobachtung

-          Diagnostik

-          Beratung von Lehrkräften und Eltern

-          Förderplanung und Förderung

-          Fortbildungsangebote für Lehrkräfte

Kontaktdaten des MSD

Sie können sich über die Klassenlehrkraft des Kindes oder folgende Kontaktmöglichkeiten mit dem MSD in Verbindung setzen. Der MSD unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht.

Beratungsstelle Förderzentrum:               089/45 08 08 98 35

Fax:                                                               089/12 02 19 27 – 33

Mail Förderzentrum:                                   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mail Beratungsstelle:                                

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Abschließend ein wichtiger Hinweis:

Die Feststellung von Lese-Rechtschreibstörungen, Dyskalkulie, von AD(H)S, Abklärung von Tics, Hochbegabung, Auffälligkeiten im Sehen und Hören, in der körperlich-motorischen Entwicklung, der geistigen Entwicklung sowie das Feststellen eines Anspruchs auf Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII bzw. § 53/ 54 SGB XII) muss durch spezielle Fachdienste (wie z.B. Facharzt, Kinder- und Jugendpsychiater, Schulpsychologe) erfolgen, die hierfür eine entsprechende Qualifikation und Zulassung haben.